Die Erstellung eines Datenschutz-Folgenabschätzungsberichts (DSFA) ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutzpraktiken vieler Organisationen, insbesondere wenn sie Datenverarbeitungsaktivitäten durchführen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen können. 

Unsere Leistungen

Datenschutz-Folgenabschätzungs­berichts

Hier sind die Schritte zur Erstellung eines DSFA: 

Identifizierung der Datenverarbeitungsaktivität:

Bestimmen Sie genau, welche Datenverarbeitungsaktivität oder -projekte einer DSFA bedürfen. Dies umfasst die Identifizierung der Art der verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die betroffenen Personen und die geplanten Verarbeitungsvorgänge.

Datenschutzrisikobewertung:

Führen Sie eine gründliche Bewertung der potenziellen Risiken für die Datenschutzrechte und -freiheiten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit der geplanten Datenverarbeitungsaktivität durch.


Dies kann unter anderem die Bewertung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Wahrscheinlichkeit und der Schwere potenzieller Risiken umfassen.

Konsultation der Betroffenen:

Wenn die Datenverarbeitungsaktivität voraussichtlich ein hohes Risiko für die Datenschutzrechte und -freiheiten der betroffenen Personen darstellt, sollten Sie die betroffenen Personen konsultieren und ihre Ansichten und Bedenken berücksichtigen.

Identifizierung von Datenschutzmaßnahmen:

Entwickeln Sie angemessene Datenschutzmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen.


Dies kann die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Minimierung der Datenverarbeitung, die Durchführung von Datenschutzschulungen für Mitarbeiter und die Implementierung von Datenschutzrichtlinien umfassen.

Dokumentation:

Erstellen Sie einen ausführlichen Bericht, der die Ergebnisse der Datenschutz-Folgenabschätzung, die identifizierten Risiken, die vorgeschlagenen Datenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Ergebnisse der Konsultation der betroffenen Personen enthält.

Genehmigung und Implementierung:

Stellen Sie sicher, dass der DSFA-Bericht von den relevanten Entscheidungsträgern genehmigt wird, und implementieren Sie die vorgeschlagenen Datenschutzmaßnahmen gemäß den im Bericht festgelegten Empfehlungen.

Überprüfung und Aktualisierung:

Regelmäßig den DSFA-Bericht überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, insbesondere wenn sich die Umstände der Datenverarbeitungsaktivität ändern oder neue Datenschutzrisiken auftreten.

Die Erstellung eines DSFA ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Organisationen Datenschutzrisiken angemessen identifizieren, bewerten und minimieren und so die Einhaltung der Datenschutzgesetze gewährleisten.

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Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Das Erstellen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (auch bekannt als Verarbeitungsverzeichnis oder Verarbeitungsprotokoll) ist eine grundlegende Anforderung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für viele Organisationen. 

Hier sind die Schritte, um ein solches Verzeichnis zu erstellen:

Identifizierung der
Verarbeitungstätigkeiten:

Sammeln Sie Informationen über alle Datenverarbeitungsaktivitäten in Ihrer Organisation. Dies umfasst alle Aktivitäten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, einschließlich der Erfassung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe oder Löschung von Daten.

Erfassen von Details zu den Verarbeitungstätigkeiten

Für jede identifizierte Verarbeitungstätigkeit sollten Sie folgende Informationen erfassen:


Name und Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit: Eine klare Beschreibung dessen, was bei dieser Verarbeitungstätigkeit geschieht.


Zweck der Verarbeitung: Der Grund, warum personenbezogene Daten verarbeitet werden.


Kategorien betroffener Personen: Die Gruppen von Personen, deren Daten verarbeitet werden (z. B. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten).


Kategorien personenbezogener Daten: Die Arten von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, finanzielle Informationen).


Kategorien von Empfängern: Personen oder Organisationen, mit denen die Daten geteilt werden können (z. B. interne Abteilungen, externe Dienstleister, Behörden).


Übertragungen in Drittländer: Ob Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden und gegebenenfalls die Rechtsgrundlage für diese Übertragungen.


Aufbewahrungsfristen: Die Zeiträume, für die personenbezogene Daten gespeichert werden.


Sicherheitsmaßnahmen: Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl.


Verantwortliche Person: Die Person oder Abteilung innerhalb Ihrer Organisation, die für die jeweilige Verarbeitungstätigkeit verantwortlich ist.

Organisieren der Informationen:

Strukturieren Sie die erfassten Informationen in einem übersichtlichen Format, das leicht zu lesen und zu aktualisieren ist. Ein tabellarisches Format ist oft am besten geeignet, um die Details der Verarbeitungstätigkeiten klar darzustellen.

Regelmäßige Aktualisierung:

Stellen Sie sicher, dass das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten regelmäßig aktualisiert wird, um Änderungen in den Datenverarbeitungsaktivitäten Ihrer Organisation zu erfassen.


Dies kann bei neuen Projekten, Änderungen in bestehenden Prozessen oder anderen relevanten Ereignissen erforderlich sein.

Dokumentation und Bereitstellung:

Dokumentieren Sie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig und stellen Sie sicher, dass es leicht zugänglich ist für interne Zwecke sowie für Aufsichtsbehörden im Falle einer Überprüfung oder Anfrage.


Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dient als wichtige Informationsquelle für die Datenschutz-Compliance Ihrer Organisation und hilft Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO zu erfüllen.